Amt für Sport der Stadt Rüsselsheim: Rundschreiben Nr. 2 (18.4) und Information zur Corona-Krise

Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und -vertreter,

wie Sie alle der Presse entnommen haben, treten ab kommenden Montag wieder neue Verordnungen in Kraft.

Beigefügt übermitteln wir Ihnen auf diesem Wege die dazugehörige Lesefassung der 4. Corona Verordnung und haben die Passagen markiert, die für den Sport relevant sind.

Wie Sie diesem Schreiben entnehmen können, bleiben die Sportstätten für den Regelbetrieb weiterhin gesperrt. Außerdem ist von sonstigen Zusammenkünften oder Feierlichkeiten bis auf weiteres abzusehen. 

Aufgrund einer Anfrage, die uns diesbezüglich erreicht hat, weisen wir darauf hin, dass dies insbesondere auch Vereinsaktivitäten betrifft, die für die Maifeiertage (1. Mai, Vatertag, Pfingsten) geplant waren.

Weiterhin wird bei der Ausnahme der Beschränkungen – neben dem Berufssport – erstmalig der Spitzensport erwähnt.

Zusammen mit dem Sportbund werden wir diese Definition in Bezug auf Einzelathleten aus einigen Ihrer Vereine bewerten. Grundsätzlich kann jedoch auch nur von Einzeltraining mit besonderen hygienischen Vorkehrungen ausgegangen werden. Einen Mannschaftsbetrieb schließen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus.

Nehmen Sie bitte folgende weiterführende Informationen der Stadt Rüsselsheim ebenfalls zur Kenntnis:

Großveranstaltungen bis Ende August untersagt

Die Bundesregierung hat alle Großveranstaltungen bis Ende August untersagt. Dies verdeutlich nochmals, dass die Situation weiterhin dramatisch ist. Durch die bisherigen Kontaktbeschränkungen sind wir dem Ziel, die Weiterverbreitungen des Virus zu verlangsamen, ein gutes Stückchen nähergekommen. Die Gefahr der Ansteckung ist aber weiterhin groß.

Bisher gibt es nur allgemeine Äußerungen des Bundes zu Großveranstaltungen. Es kommt nun auf die Verordnung des Landes Hessen an mit Bestimmungen und Definitionen, welche Veranstaltungen zu Großveranstaltungen zählen. Sobald die Informationen gesichert vorliegen, wird sich die Stadt mit den Veranstaltenden absprechen und sich dazu äußern, welche Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Parkplatz Landungsplatz jetzt auch an Wochentagen abends gesperrt

Der Parkplatz Landungsplatz ist weiterhin für Treffen mit Freunden und Bekannten und als Ausgangspunkt für Spaziergänge beliebt. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sperrt die Stadt Rüsselsheim am Main den Landungsplatz von Samstag (18. April) ab 14 Uhr bis Montag (19. April) 6 Uhr. Weil sich bei gutem Wetter auch zunehmend an Wochentagen abends Gruppen am Landungsplatz treffen, bleibt der Parkplatz ab Montag (20. April) wochentags von 19 Uhr bis 6 Uhr gesperrt. Die Zufahrt und Parken sind in dieser Zeit nicht möglich, und es werden Kontrollen durchgeführt.

Stadt verlängert Aufenthaltsverbot

Die Bundesregierung hat zum Kampf gegen das Corona-Virus die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert. Analog dazu verlängert die Stadt Rüsselsheim am Main das Aufenthaltsverbot in Bereichen, an denen sich sonst häufig Gruppen treffen. Dieses Verbot betrifft den Landungsplatz, den Parkplatz an der Großsporthalle, die Grünanlage rund um das Opel-Mausoleum, den Horlachgraben inklusive des Bewegungsparcours, den Böllenseeplatz sowie die große Liegewiese im Ostpark. Durch das Aufenthaltsverbot will die Stadt die Weiterverbreitung des Corona-Virus verlangsamen und insbesondere Risikopersonen vor einer Infektion schützen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich  jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihrem persönlichen und sportlichen Umfeld Geduld, Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit.

4.Corona Verordnung ab 19. April