Neue Coronaregeln in Hessen (Gültig ab 22.02.2022)

Hier das PDF-File von der Hessischen Landesregierung

KurzundKompakt_sofort_2202

Und hier noch ein Auszug zum Thema Sportstätten:

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. In gedeckten Sportstätten ist ein Negativnachweis (geimpft oder genesen) erforderlich. Darüber hinaus ist zusätzlich ein Schnelltest, PCR-Test oder Testheft erforderlich bzw. die 2GPlus-Voraussetzungen (geboostert, frisch doppelt geimpft, genesen und geimpft oder frisch genesen) nachzuweisen. Hinsichtlich der geforderten sportartspezifischen Hygienekonzepte wird auf die DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten SporttreibensÖffnet sich in einem neuen Fenster und die Empfehlungen des LandessportbundesÖffnet sich in einem neuen Fenster verwiesen. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.

 

Das heißt: In der Halle gilt weiterhin die 2G-Plus Regelung und auf dem Platz gibt es keinerlei Einschränkungen mehr.