Schließung des Trainings – und Sportbetrieb ab 02.11.2020 (Update Rundschreiben Stadt Rüsselsheim)

Wie eigentlich zu erwarten war, hier die offizielle Stellungnahme des Verbandes bezüglich Schließung des Trainings – und Sportbetrieb.

Brief der Präsidentin 29. Oktober 2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Freunde des Schießsports, euer Wohl liegt uns sehr am Herzen! Üblicherweise bieten wir euch ein vielfältiges Sport- und Bewegungsangebot an. Die Corona Virus Pandemie (COVID-19) und deren Folgen bedeuten für uns alle eine völlig neue Situation und stellt uns vor besondere Herausforderungen. Wir haben es mit einer unsichtbaren Gefahr zu tun, von der keiner weiß, wo sie gerade lauert und welche Auswirkungen sie auf uns hat.
Wie ihr sicherlich aus den Medien entnommen habt, geht in wenigen Tagen Deutschland zur Eindämmung gegen die Corona-Pandemie in den Teil-Shutdown. Die neuen Einschränkungen kamen nicht aus heiterem Himmel, aber in ihrer Vollkommenheit doch überraschend.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben sich am 28. Oktober 2020 Bund und am 29. Oktober die Hessische Landesregierung auf eine erneute Verschärfung der Maßnahmen geeinigt. Das öffentliche Leben wird ab Montag 2. November 2020, wieder in Teilen heruntergefahren, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. So werden nunmehr insbesondere soziale Kontakte so weit wie möglich reduziert.

Leider treffen uns auch die staatlichen Maßnahmen in voller Härte.
Die verschärften Maßnahmen betreffen unter anderem auch den Sport, sodass wir leider gezwungen sind, den Sport- und Trainingsbetrieb bis auf weiteres zu schließen. Dies betrifft somit den gesamten Sportbetrieb im hessischen Schützenverband.

Uns bleibt bislang nur die Hoffnung, dass sich die Krise nicht länger hinzieht. Auch wir hoffen, dass in absehbarer Zeit eine Wende in der Epidemie-Entwicklung und Belastung in Deutschland zum Positiven eintritt und wir baldmöglichst für euch da sein können.

Danke für das Verständnis! Bleibt fit und gesund.

Eure Präsidentin

Tanja Frank

Und hier das Rundschreiben von Anette Tettenborn (Amtsleiterin für Sport und Bewegung der Stadt Rüsselsheim):

Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und –vertreter, liebe Sportfreunde,

wir wissen nicht, ob es ein Zufall ist, dass dieses Rundschreiben die Nummer 13 trägt….

Was wir jedoch mit Sicherheit wissen ist, wieviel wir Ihnen allen mit den vergangenen 12 Rundschreiben bereits abverlangt haben.

Wie bereits gestern angekündigt, möchten wir Ihnen mit diesem Rundschreiben die neuen Vorgaben erläutern und die Veränderungen für die kommenden Wochen mitteilen.

Den kompletten Text der Landesverordnung finden Sie im Anhang – die für Sie interessanten Passagen sind gelb markiert.

Hierbei dient zur Kenntnis, dass die vorliegende Verordnung für den Zeitraum vom 2. bis 30. November Geltung findet.

Gemäß den Ausführungen des Landes Hessen werden für den Freizeit- und Amateursport in Rüsselsheim folgende Regelungen Anwendung finden:

 

  • Ab dem 2. November sind die Sportstätten, Sportanlagen, Sporthallen und Bäder der Stadt Rüsselsheim am Main für den Trainingsbetrieb des Breiten- und Amateursportes geschlossen.

 

  • Sporttreiben ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet

 

Aufgrund der Vielfalt des Sports und der Definitionsmöglichkeiten, fehlen uns noch immer vereinzelt belastbare Informationen. Bis zur endgültigen Klärung, erwarten wir noch weitere Stellungnahmen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Bereichen und allen Sportarten bis zum 30. November ausgesetzt wird.

Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrem Vereinsablauf. Bislang gelten nur Sonderregelungen für Sportlerinnen und Sportler, die dem Spitzen- und Profisport angehören. Darüber hinaus werden wir Vereine, bei denen übergeordnete Interessen – wie beispielsweise das Tierwohl – betroffen sind, gesondert bewerten müssen.

Grundsätzliches Ziel unserer Maßnahmen ist es, auf zahlreiche individuelle Lösungen im Breitensport- und Amateurbereich – im Rahmen einer Gleichbehandlung – zu verzichten.

Die Fallzahlen in unserem Landkreis lassen keine „Hintertürchen“ und alternative Auslegungsmöglichkeiten zu.

Es geht aktuell nicht darum, inwieweit es möglich ist, Quadratmeter- oder Abstandsregelungen einzuhalten, vielmehr wollen wir vermeiden, noch länger anhaltende Einschränkungen herauszufordern.

Sie alle haben unentwegt dazu beigetragen, Risiken zu minimieren und viel Besonnenheit bewiesen. Uns sind die Anstrengungen und die Entbehrungen, die Sie in Kauf genommen haben bewusst. Die aktuellen Entwicklungen betrachten wir jedoch erneut mit großer Sorge und würden Ihnen zu gerne andere Nachrichten schicken.

Dennoch müssen wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis für diese massiven Schritte bitten.

Weitere Informationen erhalten Sie von uns am kommenden Montag.

Bis dahin verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Anette Tettenborn
AmtsleiterinMagistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Amt für Sport und Bewegung
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main

Telefon:
Telefax:
06142 83 27 95 mobil 0160 / 98915650
06142 83 27 99
E-Mail: anette.tettenborn@ruesselsheim.de
Internet: www.ruesselsheim.de
 

 

CoKoBeV (Stand 02.11)

 

Auch ich kann mich nur den Worten anschließen: Bleibt gesund!

Wir halten euch auf dem Laufenden!